Workshop-Bericht
Bas van der Vossen — Über Eigentum und politische Verpflichtung
Ludwig Erhard Forum, Berlin, 23. Juni 2026
Veranstaltet von NOUS Network, Ludwig Erhard Forum und Prometheus
Der Workshop brachte Teilnehmende aus Philosophie, Wirtschaftswissenschaften und politischer Theorie zusammen, um sich mit dem Werk von Bas van der Vossen (Chapman University) zu Eigentumsrechten und politischer Verpflichtung auseinanderzusetzen. Der Tag gliederte sich in drei Sitzungen: von Lockes Theorie der ursprünglichen Aneignung über die Frage nach Zustimmung und ungerechten Institutionen bis hin zu einer offenen Diskussion über die Zukunft des liberalen Denkens.
Sitzung I — From Me to Mine: Locke über ursprüngliche Aneignung
Die Texte
Die Sitzung stützte sich auf zwei Texte: Lockes Zweiten Traktat, Kapitel V, sowie van der Vossens Aufsatz „Labour, Value, and Appropriation in Locke.“
In Kapitel V entwickelt Locke die Grundthese seiner Eigentumstheorie: Da Menschen sich selbst gehören, gehört ihnen auch ihre Arbeit — und damit das, was sie durch das Vermischen ihrer Arbeit mit der unbeherrschten Natur hervorbringen. Arbeit ist für Locke nicht nur ein Aneignungsmechanismus, sondern die Quelle nahezu allen wirtschaftlichen Werts. Unverbesserte natürliche Ressourcen sind ohne sie so gut wie wertlos. Zwei Vorbehalte begrenzen die Aneignung: Nichts darf verschwendet werden, und für andere muss genügend übrigbleiben.
Van der Vossens Aufsatz nimmt Lockes Argument als einheitliche Theorie ernst, anstatt es auf die Passage über das Arbeitsmischen zu reduzieren. Er unterscheidet drei Stränge: das Arbeitsmischungsargument (Selbsteigentum begründet Eigentum am Produzierten), das Grenzziehungsargument (Arbeit ist der einzig plausible Marker zwischen Eigenem und Gemeinsamem) und das Wertschöpfungsargument (Arbeit schafft Wert und rechtfertigt dadurch Privateigentum). Keines dieser Argumente trägt für sich allein. Van der Vossen zeigt, dass sie auf ein einheitliches Prinzip verweisen: Aneignung ist gerechtfertigt, wenn Arbeit einen nach außen gerichteten Ausdruck des Selbst darstellt und dem dient, was er domänenspezifischen Wert nennt — dem Wert, Ressourcen tatsächlich nützlich zu machen. Dieses Prinzip unterscheidet legitime Aneignung von bloßer Anmaßung.
Diskussion
Die Diskussion stellte die Frage, was Eigentum jenseits seiner wirtschaftlichen Funktion eigentlich leistet. Teilnehmende verfolgten eine Kette von Handlungsfähigkeit über Eigentum zu Kontrolle, Erwartungen und schließlich Verpflichtungen: Das Leben in einer Gemeinschaft setzt eine gemeinsame Verhaltensgrundlage voraus, und Eigentumsrechte sind Teil dessen, was bestimmte Erwartungen stabil und durchsetzbar macht. Eine wiederkehrende Spannung betraf das Verhältnis zwischen expliziten und impliziten Regeln der Aneignung. Die Frage, ob Innovation heute analog zur Erstaneignung funktioniert, wurde aufgeworfen und produktiv offengelassen.
Sitzung II — Consent & Unjust Obligations: Zustimmung und ungerechte Verpflichtungen
Der Text
Die Sitzung konzentrierte sich auf van der Vossens Aufsatz „Consent to Unjust Institutions“, erschienen in Legal Theory (2021). Der Aufsatz beschäftigt sich mit einer Frage von unmittelbarer praktischer Relevanz: Unter welchen Bedingungen sind Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, ungerechten oder missbräuchlichen Regierungen zu gehorchen — wenn überhaupt?
Van der Vossen geht von Rawls’ Intuition aus, dass Zustimmung zu ungerechten Institutionen von vornherein nichtig ist — findet aber Rawls’ eigene Erklärung wie auch die beiden gängigen Alternativen unzureichend. Die Ausschlussthese besagt, man könne ungerechten Institutionen schlicht nicht zustimmen; die Abwägungsthese räumt ein, dass man es könne, die daraus folgende Verpflichtung aber durch die Ungerechtigkeit aufgewogen werde. Beide Thesen weist er zurück. Gegen die Ausschlussthese: Die Ungerechtigkeit eines Empfängers macht Zustimmung nicht nichtig — man kann auch gegenüber Übeltätern bindende Versprechen machen. Gegen die Abwägungsthese: Ein nichtiges Versprechen erzeugt keine Verpflichtung, die abgewogen werden könnte.
Sein eigener Ansatz beruht auf dem Limitationsprinzip: Man kann anderen kein Recht übertragen, das man selbst nicht besitzt. Da niemand das Recht hat, Unrecht zu begehen, kann dieses Recht auch keiner Institution übertragen werden. Zustimmung zu ungerechten Gesetzen verfehlt ihr Ziel. Die zentrale Schlussfolgerung: Legitime Autorität ist immer gerechtigkeitsbegrenzt. Gerechtigkeit geht der Legitimität voraus.
Diskussion
Diese Sitzung erwies sich als analytischer Mittelpunkt des Tages. Die Diskussion kristallisierte sich um eine vierfache Fallunterscheidung:
| Gerechte Politik | Ungerechte Politik | |
| Zustimmung | Legitim | Nichtig — Zustimmung verfehlt ihr Ziel |
| Keine Zustimmung | Der schwierige Fall | Keine Verpflichtung |
Der genuine Problemfall ist gerechte Politik ohne Zustimmung. Mehrere Teilnehmende argumentierten, staatliches Handeln sei nur dann legitim, wenn Zustimmung vorliege. Van der Vossen widersprach: Es mag Fälle geben, in denen eine gerechte Politik auch gegen den Willen der Mehrheit verfolgt werden muss. Das markiert die Bruchlinie zwischen Liberalismus als Gerechtigkeitstheorie und Demokratie als Entscheidungsfindungsmechanismus.
Eine pointierte Kritik betraf das, was van der Vossen bewusst offenlässt: Sein Argument zeigt, dass legitime Autorität gerechtigkeitsbegrenzt ist, sagt aber nichts darüber, was Gerechtigkeit inhaltlich fordert. Ein Teilnehmer bezeichnete dies als die Achillesferse des Arguments — die Schlussfolgerung ist formal stark, aber ohne unabhängigen Gerechtigkeitsmaßstab inhaltsleer. Van der Vossen akzeptierte dies als genuine Einschränkung des Aufsatzes, bestand aber darauf, dass der analytische Punkt unabhängig davon gültig bleibt.
Die Diskussion wandte sich auch der Frage zu, was Zustimmung eigentlich ist. Aus der Analyse des problematischen Feldes der Vierermatrix — welchen normativen Stellenwert hat Zustimmung, wenn sie sich auf gerechte Politik richtet? — entstand die Idee, dass Wahlen nicht Zustimmung ausdrücken, sondern sie zurückziehen: Abstimmungen, insbesondere gegen amtierende Regierungen, könnten als Zustimmung gegen ungerechte Institutionen verstanden werden, nicht als Zustimmung zu gerechten. Das deutet demokratische Partizipation nicht als Verleihung von Legitimität, sondern als Mechanismus des Widerrufs.
Sitzung III — New Avenues for Liberal Thought: Neue Wege im liberalen Denken
Die abschließende Sitzung war eine offene Diskussion über den Stand des liberalen Denkens und seine möglichen Zukunftspfade. Eine einheitliche These bildete sich nicht heraus, aber mehrere Spannungen strukturierten das Gespräch.
Eine erste Spannung betraf das Selbstverständnis des Liberalismus. Ist Liberalismus eine Philosophie der Zurückhaltung — des Nichteinmischens — oder ein aktives Bekenntnis zur menschlichen Freiheit, das manchmal Intervention erfordert? Die populäristische Herausforderung liberaler Institutionen ist nicht nur ein politisches, sondern auch ein theoretisches Problem: Wenn Zustimmung das Fundament von Legitimität ist, was geschieht, wenn Zustimmung Unrecht produziert?
Eine zweite Spannung betraf institutionelle Stabilität. Teilnehmende fragten, ob die Institutionen, auf die der Liberalismus angewiesen ist — Rechtsstaat, Gewaltenteilung, eine Kultur stabiler Erwartungen — noch tragen, und was es bedeutet, wenn sie nicht durch Revolution, sondern durch schrittweise Überschreitung erodiert werden.
Eine dritte, tieferliegende Spannung wurde in der Beobachtung eingefangen, dass der Liberalismus heute in einer paradoxen Lage ist: Er ist derart vollständig der Rahmen, innerhalb dessen politisches Denken stattfindet — das Wasser, in dem wir schwimmen — dass eine explizite Identifikation mit ihm seine Position möglicherweise eher schwächt. Liberalismus funktioniert vielleicht am besten als Hintergrundbedingung, nicht als Fahne.
Die Sitzung endete ohne Auflösung — was angemessen war. Was der Tag jedoch etabliert hatte, war ein Set analytischer Werkzeuge — über Aneignung, Zustimmung und die Grenzen von Legitimität — die unmittelbar auf diese offenen Fragen einwirken.




